Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Beitrag unter anderem enthalten im Deutsches Anwalt Office Premium
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
Cordula Schah-Sedi, Michel Schah-Sedi
1. Sachverhalt
Rz. 235
Frau M ist verheiratet und Mutter eines 19-jährigen Sohnes. Dieser lebt im Haushalt der Eltern. Das Familieneinkommen beträgt 3.100,00EUR netto. Frau M wird bei einem Fahrradunfall am 2.5.2016 am rechten Fußgelenk (Bruch des oberen und unteren Sprunggelenks) verletzt, wobei die Versteifung des oberen und unteren Sprunggelenkes am 2.1.2017 erforderlich wird. Die erste OP von Frau M erfolgt am Unfalltag. Nach dem zweiwöchigen stationären Aufenthalt in der Klinik befindet sie sich anschließend zwei Wochen zu Hause. Sie war in dieser Zeit auf den Rollstuhl angewiesen. Danach schließt sich die 3-wöchige stationären Reha an, die sodann um eine Woche verlängert wird. Nach der Rehamaßnahme verwendet Frau M für vier Wochen Unterarmgehstützen zu Hause. Am 2.1.2017 erfolgt die Versteifung vom oberen und unteren Sprunggelenk bei Frau M, wobei sie eine Woche stationär in der Klinik aufgenommen wird und sich sodann die insgesamt 3-wöchige stationäre Rehabilitationsmaßnahme anschließt.
Wie hoch ist der Ersatz des Haushaltsführungsschadens für Frau M in diesem Zeitraum und wie hoch ist die monatliche Rente ab 2.2.2017?
2. Arbeitshilfen (gem. Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1. Auflage 2017)
Rz. 236
Für die Berechnung sollen die IFH-Tabellen 1 (HHT 2), 6, 7 aus dem Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1.Auflage, 2017 herangezogen werden, die nachfolgend abgedruckt sind Anm. 1).
Tabelle1: Wöchentliche Arbeitszeit in Haushalten mit einem Nettoeinkommen zwischen 2.000,00EUR/Monat und 3.200,00EUR/Monat, Haushaltstyp 2 (HHT 2)
Haushaltsgröße | Frau | Mann | 3. EW = Kind >18J. | |||
Std.:Min. | Dezimalstd., Dezimalmin. | Std.:Min. | Dezimalstd., Dezimalmin. | Std.:Min. | Dezimalstd., Dezimalmin. | |
1-Personenhaushalt | ||||||
bis 65 Jahre | 20:25 | 20,44 | 16:13 | 16,24 | ||
65 Jahre oder älter | 31:30 | 31,50 | 23:06 | 23,10 | ||
2-Personenhaushalt | ||||||
Paare bis 65 Jahre | 27:18 | 27,30 | 18:33 | 18,55 | ||
Paare 65 Jahre oder älter | 33:57 | 33,95 | 24:47 | 25,76 | ||
Alleinerziehend + 1Kind <18J. | 29:03 | 29,05 | 24:37 | 24,62 | ||
3-Personenhaushalt | ||||||
2 EW + 1Kind <18J. | 37:48 | 37,80 | 22:03 | 22,05 | ||
2 EW + 1Kind >18J. | 32:33 | 32,55 | 22:38 | 22,61 | 13:18 | 13,30 |
Alleinerziehend + 2Kinder <18J. | 40:22 | 40,39 | 39:05 | 39,06 |
Tabelle 6: MdH-Tabelle bei Katalogverletzungen
Verletzung/Verletzungsfolge | MdH in% | |
---|---|---|
Kniegelenk, Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen und Bewegungseinschränkungen | einseitig | 25 |
beidseitig | 40 | |
Fußverlust, nicht prothesenfähig | einseitig | 45 |
beidseitig | 60 | |
Fußverlust, prothesenfähig | einseitig | 20 |
beidseitig | 40 | |
oberes Sprunggelenk, Versteifung | einseitig | 20 |
beidseitig | 35 | |
unteres Sprunggelenk, Versteifung | einseitig | 10 |
beidseitig | 15 | |
oberes und unteres Sprunggelenk, Versteifung | einseitig | 25 |
beidseitig | 40 | |
oberes Sprunggelenk, Bewegungseinschränkung | einseitig | 10 |
beidseitig | 20 |
Tabelle 7, Rn6: Empfehlung pauschalierter Stundenverrechnungssätze für die normative Abrechnung des Haushaltsführungsschadens durch das Institut für Haushaltsführungsschaden – IFH
Die Einstiegsvergütung beträgt 10,00EUR/Std. netto. Je nach Alter der Kinder kommen pro Kind 1,00–1,50EUR/Std. netto hinzu. Bei Kindern bis einschließlich 6Jahre kommt der höhere Betrag zum Tragen. Zwillinge bis einschließlich 6Jahre zählen wie 3Kinder, danach 2Kinder.
▪ | 10,00EUR/Std. netto im Single-Haushalt |
▪ | 10,00EUR/Std. netto im 2-Personenhaushalt |
▪ | 10,00EUR/Std. netto zuzüglich je 1,00–1,50EUR/Std. netto (altersabhängig) für jedes weitere Kind im Mehrpersonenhaushalt = 11,00–11,50EUR/Std. netto im 3-Personenhaushalt |
▪ | 10,00EUR/Std. netto zuzüglich 2,00–3,00EUR/Std. netto (altersabhängig) = 12,00–13,00EUR/Std. netto im 4-Personenhaushalt |
▪ | 10,00EUR/Std. netto zuzüglich 3,00–4,50EUR (altersabhängig) = 13,00–14,50EUR/Std. netto im 5-Personenhaushalt |
▪ | usw. in Haushalten >5 Personen |
3. Lösung
Rz. 237
(anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelt nach Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1.Auflage, 2017)
2.5.2016 | [VKU: Verletzung rechtes Fußgelenk Bruch OSG + USG] | 3-Personenhaushalt HHT 2, Tabelle1 Rn6 weiblich, 32,55 Std. Woche ersparter Eigenanteil Anm. 2): ⅓ = 10,85Std./Woche Fremdanteil: ⅔ = 21,70 Std./Woche x 11,00EUR/Std. = 238,70EUR/Woche x 2 Wochen = 477,40EUR | ||||||||||
2 Wochen | [Klinik] | |||||||||||
2 Wochen | [Häuslichkeit: Rollstuhl] | MdH? → analog Querschnitt (Paraplegiker) Tabelle 6: 50–80% MdH → hier 60% MdH Anm. 3) Tabelle 1 Rn6: → 32,55 Std./Woche (weibl.) 60% = 19,53 Std./Woche x 11,00EUR/Std. = 214,83EUR/Woche x 2 Wochen = 214,83EUR | ||||||||||
3 Wochen 1 Woche | [stationäre Reha] | 4 Wochen wie oben "Klinik" 238,70EUR/Woche x 4 = 954,80EUR | ||||||||||
4 Wochen | [Häuslichkeit: UAG] |
| ||||||||||
MdH? = 50% (geschätzt) Anm.4) Tabelle 1 Rn6: 32,55Std./Woche (weibl.) 50% = 16,3Std./Woche x 11,00EUR/Std. = 179,30EUR/Woche x 4 Wochen = 717,20EUR | ||||||||||||
5 Monate | [Ende UAG bis OP am 2.1.2017: 2.8.2016–1.1.2017] | |||||||||||
MdH? (gehbeeinträchtigt, ohne UAG, Schmerzen, bewegungseingeschränkt (Strecken, Bücken, Hocken), kein flüssiges Gangbi... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
3.521
- Kabelanschluss im Wohnungseigentum (WEMoG)
3.338
- Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten un ... / 5 Anschaffungsnaher Aufwand
2.203
- §4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Urlaubsbescheinigung
2.129
- Kündigungsfristen (Miete) / 3 Kündigungsfrist bei Geschäftsräumen
1.897
- §6 Die Klageerwiderung / XXXI. Muster: Grundmuster einer materiellen Klageerwiderung
1.843
- §2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr.1000, 1003, 1004 VV RVG
1.787
- Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres
1.728
- §13 Zinsloses Darlehen unter nahen Angehörigen / B. Schenkungsteuer
1.503
- Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7 Hundegebell
1.490
- §14 Widerruf der Vollmacht / E. Widerrufserklärung
1.395
- Die verbilligte Vermietung von Wohnungen
1.381
- §5 Klageerhebung / X. Muster: Leistungsklage mit beziffertem Zahlungsantrag
1.361
- §17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist
1.316
- Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
1.316
- Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
1.315
- Abmahnung im Mietrecht / 3 Abmahnung ist vor Kündigung i. d. R. zwingend
1.297
- §4 Arbeitsrecht / b) Muster: Fortbildungsvertrag
1.288
- §5 Klageerhebung / VIII. Klageerweiterung, Klageänderung, Parteiänderung
1.243
- Gewerblicher Grundstückshandel / 2.2 Erwerb und Veräußerung innerhalb von 5 Jahren
1.234
× Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!
Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.
Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.
Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren