§ 5 Ansprüche bei Verletzung / IV. Musterfall zum Haushaltsführungsschaden | Deutsches ... (2024)

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Cordula Schah-Sedi, Michel Schah-Sedi

1. Sachverhalt

Rz. 235

Frau M ist verheiratet und Mutter eines 19-jährigen Sohnes. Dieser lebt im Haushalt der Eltern. Das Familieneinkommen beträgt 3.100,00EUR netto. Frau M wird bei einem Fahrradunfall am 2.5.2016 am rechten Fußgelenk (Bruch des oberen und unteren Sprunggelenks) verletzt, wobei die Versteifung des oberen und unteren Sprunggelenkes am 2.1.2017 erforderlich wird. Die erste OP von Frau M erfolgt am Unfalltag. Nach dem zweiwöchigen stationären Aufenthalt in der Klinik befindet sie sich anschließend zwei Wochen zu Hause. Sie war in dieser Zeit auf den Rollstuhl angewiesen. Danach schließt sich die 3-wöchige stationären Reha an, die sodann um eine Woche verlängert wird. Nach der Rehamaßnahme verwendet Frau M für vier Wochen Unterarmgehstützen zu Hause. Am 2.1.2017 erfolgt die Versteifung vom oberen und unteren Sprunggelenk bei Frau M, wobei sie eine Woche stationär in der Klinik aufgenommen wird und sich sodann die insgesamt 3-wöchige stationäre Rehabilitationsmaßnahme anschließt.

Wie hoch ist der Ersatz des Haushaltsführungsschadens für Frau M in diesem Zeitraum und wie hoch ist die monatliche Rente ab 2.2.2017?

2. Arbeitshilfen (gem. Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1. Auflage 2017)

Rz. 236

Für die Berechnung sollen die IFH-Tabellen 1 (HHT 2), 6, 7 aus dem Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1.Auflage, 2017 herangezogen werden, die nachfolgend abgedruckt sind Anm. 1).

Tabelle1: Wöchentliche Arbeitszeit in Haushalten mit einem Nettoeinkommen zwischen 2.000,00EUR/Monat und 3.200,00EUR/Monat, Haushaltstyp 2 (HHT 2)

Haushaltsgröße Frau Mann 3. EW = Kind >18J.
Std.:Min. Dezimalstd., Dezimalmin. Std.:Min. Dezimalstd., Dezimalmin. Std.:Min. Dezimalstd., Dezimalmin.
1-Personenhaushalt
bis 65 Jahre 20:25 20,44 16:13 16,24
65 Jahre oder älter 31:30 31,50 23:06 23,10
2-Personenhaushalt
Paare bis 65 Jahre 27:18 27,30 18:33 18,55
Paare 65 Jahre oder älter 33:57 33,95 24:47 25,76
Alleinerziehend + 1Kind <18J. 29:03 29,05 24:37 24,62
3-Personenhaushalt
2 EW + 1Kind <18J. 37:48 37,80 22:03 22,05
2 EW + 1Kind >18J. 32:33 32,55 22:38 22,61 13:18 13,30
Alleinerziehend + 2Kinder <18J. 40:22 40,39 39:05 39,06

Tabelle 6: MdH-Tabelle bei Katalogverletzungen

Verletzung/Verletzungsfolge MdH in%
Kniegelenk, Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen und Bewegungseinschränkungen einseitig 25
beidseitig 40
Fußverlust, nicht prothesenfähig einseitig 45
beidseitig 60
Fußverlust, prothesenfähig einseitig 20
beidseitig 40
oberes Sprunggelenk, Versteifung einseitig 20
beidseitig 35
unteres Sprunggelenk, Versteifung einseitig 10
beidseitig 15
oberes und unteres Sprunggelenk, Versteifung einseitig 25
beidseitig 40
oberes Sprunggelenk, Bewegungseinschränkung einseitig 10
beidseitig 20

Tabelle 7, Rn6: Empfehlung pauschalierter Stundenverrechnungssätze für die normative Abrechnung des Haushaltsführungsschadens durch das Institut für Haushaltsführungsschaden – IFH

Die Einstiegsvergütung beträgt 10,00EUR/Std. netto. Je nach Alter der Kinder kommen pro Kind 1,00–1,50EUR/Std. netto hinzu. Bei Kindern bis einschließlich 6Jahre kommt der höhere Betrag zum Tragen. Zwillinge bis einschließlich 6Jahre zählen wie 3Kinder, danach 2Kinder.

10,00EUR/Std. netto im Single-Haushalt
10,00EUR/Std. netto im 2-Personenhaushalt
10,00EUR/Std. netto zuzüglich je 1,00–1,50EUR/Std. netto (altersabhängig) für jedes weitere Kind im Mehrpersonenhaushalt = 11,00–11,50EUR/Std. netto im 3-Personenhaushalt
10,00EUR/Std. netto zuzüglich 2,00–3,00EUR/Std. netto (altersabhängig) = 12,00–13,00EUR/Std. netto im 4-Personenhaushalt
10,00EUR/Std. netto zuzüglich 3,00–4,50EUR (altersabhängig) = 13,00–14,50EUR/Std. netto im 5-Personenhaushalt
usw. in Haushalten >5 Personen

3. Lösung

Rz. 237

(anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelt nach Schah Sedi, Praxishandbuch Haushaltsführungsschaden, 1.Auflage, 2017)

2.5.2016

[VKU: Verletzung rechtes Fußgelenk Bruch OSG + USG]

3-Personenhaushalt HHT 2, Tabelle1 Rn6

weiblich, 32,55 Std. Woche

ersparter Eigenanteil Anm. 2): ⅓ = 10,85Std./Woche

Fremdanteil: ⅔ = 21,70 Std./Woche

x 11,00EUR/Std.

= 238,70EUR/Woche

x 2 Wochen = 477,40EUR

2 Wochen

[Klinik]

2 Wochen

[Häuslichkeit: Rollstuhl]

MdH?

→ analog Querschnitt (Paraplegiker)

Tabelle 6: 50–80% MdH

→ hier 60% MdH Anm. 3)

Tabelle 1 Rn6:

→ 32,55 Std./Woche (weibl.)

60% = 19,53 Std./Woche

x 11,00EUR/Std.

= 214,83EUR/Woche

x 2 Wochen = 214,83EUR

3 Wochen

1 Woche

[stationäre Reha]

4 Wochen wie oben "Klinik"

238,70EUR/Woche

x 4 = 954,80EUR

4 Wochen

[Häuslichkeit: UAG]
beide Hände/Arme nicht verfügbar im Gehen/Stehen
Schmerzen
wenig belastbar
Hausarbeit im Wesentlichen nur im Sitzen ausführbar

MdH?

= 50% (geschätzt) Anm.4)

Tabelle 1 Rn6:

32,55Std./Woche (weibl.)

50% = 16,3Std./Woche

x 11,00EUR/Std.

= 179,30EUR/Woche

x 4 Wochen = 717,20EUR

5 Monate

[Ende UAG bis OP am 2.1.2017: 2.8.2016–1.1.2017]

MdH?

(gehbeeinträchtigt, ohne UAG, Schmerzen, bewegungseingeschränkt (Strecken, Bücken, Hocken), kein flüssiges Gangbi...

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